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   BayObLG, 23.08.1984 - BReg. 1 Z 5/84   

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https://dejure.org/1984,2369
BayObLG, 23.08.1984 - BReg. 1 Z 5/84 (https://dejure.org/1984,2369)
BayObLG, Entscheidung vom 23.08.1984 - BReg. 1 Z 5/84 (https://dejure.org/1984,2369)
BayObLG, Entscheidung vom 23. August 1984 - BReg. 1 Z 5/84 (https://dejure.org/1984,2369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtigkeit; Annahmebeschluß; Adoption; Zweitadoption

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 201
  • Rpfleger 1985, 182
  • BayObLGZ 1984, 230
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 17.06.2015 - XII ZB 730/12

    Auslandsadoption: Bindungswirkung familiengerichtlicher

    Nach den für die Nichtigkeit von Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Grundsätzen wird eine Durchbrechung der Bindungswirkung allenfalls in solchen extremen Ausnahmefällen in Betracht kommen, in denen die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. auch BayObLG FamRZ 1985, 201, 203; BayObLG FamRZ 2002, 1649 f.).
  • BayObLG, 28.03.1996 - 1Z BR 74/95

    Adoption eines Volljährigen nach den Vorschriften der Minderjährigenadoption

    b) Die Bindung an das Adoptionsdekret verwehrt es dem Standesbeamten allerdings nicht, gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 PStG eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, wenn er ernstliche Zweifel an der Rechtswirksamkeit der Annahme hat (vgl. BGH FamRZ 1957, 122, 124), weil er den Adoptionsbeschluß für nichtig hält (BayObLGZ 1984, 230, 233; vgl. Hepting/Gaaz § 30 Rn. 464 a.E.).

    (vgl. BayObLGZ 1984, 230, 233 f.; Keidel/Zimmermann § 7 Rn. 40) zu beantworten.

  • BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/01

    Fehlerhafte Bestimmung im Adoptionsdekret über Namensführung

    Hinsichtlich dieser Eintragungen sind der Standesbeamte und die Personenstandsgerichte an die Namensbestimmung im Adoptionsdekret gebunden, sofern diese nicht nichtig ist (BayObLGZ 1984, 230/233 = FamRZ 1985, 201; FamRZ 1996, 1034; Keidel/Engelhardt FGG 14. Aufl. § 56e Rn. 26).

    Sie wird etwa angenommen, wenn es an jeder gesetzlichen Grundlage für die Entscheidung fehlt oder wenn die Entscheidung eine der Rechtsordnung ihrer Art nach unbekannte Rechtsfolge ausspricht (vgl. BayObLGZ 1984, 230; Jansen FGG 2. Aufl. § 7 Rn. 28 f.; Keidel/Zimmermann § 7 Rn. 42b).

  • BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/10

    Nichtigkeit einer in das Adoptionsdekret fehlerhaft aufgenommenen Bestimmung;

    Hinsichtlich dieser Eintragungen sind der Standesbeamte und die Personenstandsgerichte an die Namensbestimmung im Adoptionsdekret gebunden, sofern diese nicht nichtig ist (BayObLGZ 1984, 230/233 = FamRZ 1985, 201; FamRZ 1996, 1034; Keidel/Engelhardt FGG 14. Aufl. § 56e Rn. 26).

    Sie wird etwa angenommen, wenn es an jeder gesetzlichen Grundlage für die Entscheidung fehlt oder wenn die Entscheidung eine der Rechtsordnung ihrer Art nach unbekannte Rechtsfolge ausspricht (vgl. BayObLGZ 1984, 230; Jansen FGG 2. Aufl. § 7 Rn. 28 f. ; Keidel/Zimmermann § 7 Rn. 42b).

  • OLG Frankfurt, 16.12.1996 - 20 W 597/95

    Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins und Einziehung des dem Vorerben

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  • OLG Hamm, 30.04.2014 - 15 W 358/13

    Wirksamkeit eines ausländischen Adoptionsbeschlusses hinsichtlich der Bestimmung

    Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn der Annahmebeschluss ausnahmsweise nichtig ist (BayObLG FamRZ 1985, 201 ff.; vgl. auch: BayObLG FamRZ 1996, 1034; Staudinger/ Frank, BGB, Neubearb. 2007, § 1759, Rn. 5 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.1999 - 11 Wx 56/99

    Adoption ; Namensbestimmung; Familienname ; Geburtsname ; Namensänderung;

    aa) Ein Adoptionsdekret ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus materiellem Recht ergibt, also gesetzlich angeordnet ist, wenn es jeder rechtlichen Grundlage entbehrt oder wenn es eine der Rechtsordnung unbekannte Rechtsfolge anordnet (vgl. BayObLGZ 1984, 230, 236).
  • BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94

    Vererblichkeit des Rechts, einen Antrag auf Annahme eines Kindes zurückzunehmen

    Dies gilt auch bei schwerwiegenden verfahrensrechtlichen oder inhaltlichen Mängeln (vgl. BayObLGZ 1986, 57/59; 1984, 230/234 f.; MünchKomm/Lüderitz BGB 3. Aufl. § 1752 Rn. 22; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 56e Rn. 23).
  • OLG Stuttgart, 22.03.1988 - 8 W 232/87

    Adoption eines Minderjährigen; Natürliche Verwandtschaft; Leibliche Eltern;

    Damit ist nicht nur die wiederholte Volljährigenadoption ausgeschlossen, sondern (neben der mehrfachen Minderjährigenadoption aufgrund unmittelbarer Anwendung des § 1742 BGB ) auch die Volljährigenadoption nach einer Minderjährigenadoption (BayObLG, FamRZ 1985, 201, 203..).
  • LG Braunschweig, 22.06.1987 - 8 T 41/87

    Konstitutive Wirkung einer Entscheidung hinsichtlich des Personenstandes eines

    Wenn - wie vorliegend - die Annahme eines Kindes entgegen § 1742 BGB ausgsprochen wird, bleibt das Adoptionsdekret gleichwohl wirksam (BayObLG FamRZ 1985, 201, 203; Münchener Kommentar - Lüderitz § 1752 RZ 21).
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